Pädagogische Angebote: Inobhutnahme

Inobhutnahme

Ein Schutz für Kinder und Jugendliche ist die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII. Sie ist eine Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befinden. Inobhutnahme bedeutet die vorübergehende Aufnahme und Unterbringung an einem sicheren Ort.

Als Akutmaßnahme in einer Krisensituation kann ein Kind oder Jugendlicher aus dem Kreis Euskirchen kurzfristig im HJH aufgenommen werden. Dies geschieht nach Beauftragung der zuständigen Fachkraft des Kreisjugendamtes Euskirchen und ist rund um die Uhr möglich.